ZAG-Lizenz für Roadrunner

GEVELSBERG. Als erste Tankkarte hat das Roadrunner-System jetzt die Erlaubnis zur Erbringung von Zahlungsdiensten für das Akquisitionsgeschäft erhalten. Damit ist die Roadrunner Service GmbH berechtigt, entsprechende Lösungen zur Umsetzung der aktuellen Anforderungen aus der PSD2-Richtlinie anzubieten.

Die Erlaubnis für die Erbringung von Zahlungsdiensten für das Akquisitionsgeschäft wurde per Ende April 2021 erteilt. Für Geschäftsführer Ingo Meyer ist die Zulassung als Zahlungsdienstleister ein wichtiges zusätzliches Unterscheidungsmerkmal für die leistungsstarke Roadrunner Tank- und Servicekarte.

Full-Service-Alternative für den Tankstellenmittelstand

Über die Funktion der Roadrunner-Karte als Flottenkarte mit einheitlichem Produktangebot hinaus kann die Roadrunner Tank- und Servicekarte nun auch über die deutschen Grenzen hinaus etabliert und ausgebaut werden. Gleichzeitig kann das Tankkartenkonzept noch stärker auf den Bedarf einzelner Tankstellenbetreiber und Tankstellennetze zugeschnitten werden.

Mit der Lizenzierung als Zahlungsdienstleister hat die Roadrunner Tank- und Servicekarte ihre Position als Flottenkarte im Tankkartenmarkt gefestigt. Als echte Full-Service-Karte ist Roadrunner die Alternative zu den noch weit verbreiteten Stationskarten und eigenen Tankkarten im Tankstellenmittelstand. Die individuelle Markenoptik wird durch Co-Branding auf die Roadrunner-Karte übertragen.

Digitales Bezahlen per App

Noch in diesem Jahr ergänzt die Roadrunner App mit Tankstellenfinder und digitaler Zahlungsfunktion die schon vorhandenen und integrierten Leistungsmerkmale der Tank- und Servicekarte: So ermöglicht couponline steuer- und sozialabgabenfreie Mitarbeiterzuschüsse auch gemäß der Neufassung des § 8 ESTG. Schwerlast- und Großflottenkunden profitieren mit cargoXL und fleetXL von speziellen Kartenlösungen ebenso wie vom Roadrunner Ad Blue Festpreis.

HINTERGRUND:
Die konsequente Umsetzung der PSD2-Richtlinie erfordert eine Trennung der Zahlungsströme für Agenturgeschäft (Kraftstoffgeschäft) und Eigengeschäft (Shopwaren, Dienstleistungen sowie ggf. Erdgas, Strom, LPG etc.) auch im Tankkartengeschäft. Mit der Erlaubnis zur Erbringung von Zahlungsdiensten für das Akquisitionsgeschäft bietet die Roadrunner Service GmbH die Möglichkeit, Waren aus dem Eigengeschäft weiterhin uneingeschränkt über die Roadrunner Tank- und Servicekarte abrechnen und an Kunden verkaufen zu können.